Leitfaden für Betroffene
Seit Inkrafttreten des Sterbeverfügungsgesetzes am 1. Januar 2022 sehen wir uns zunehmend mit Fragen zur Sterbeverfügung konfrontiert. Mit folgender Online-Broschüre versuchen wird den Weg zu einer gültigen Sterbeverfügung verständlich zu erklären, häufige Fragen zu beantworten und weiterführende Informationen zu bündeln.
Leitfaden für Betroffene – Ihr Weg zur Sterbeverfügung
(Zuletzt aktualisiert am 9.3.2023)
Musterformular / Aufklärungsgespräch
Um Ärzten sowie sterbewilligen Patienten Hilfe bei der Durchführung bzw. Protokollierung des gesetzlich verpflichtenden ärztlichen Aufklärungsgesprächs anzubieten, haben wir gemeinsam mit einer Anwaltskanzlei ein Musterformular erstellt.
Bei dem vorliegenden Formblatt handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Vorschlag. „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“ schließt eine Haftung und/oder Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität und Vollständigkeit der kostenlos bereitgestellten Informationen und Formblätter ausdrücklich aus. Der Verein rät, die bereitgestellten Informationen und Formblätter selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Musterformular f. Aufklärungsgespräch
(Zuletzt aktualisiert am 16.10.2022)
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Gesetzesvorschlag
Die Geschichte der Sterbehilfedebatte in Österreich ist eine Geschichte der Arbeitsverweigerung – sowohl seitens Regierungen, die sich nicht getraut haben, längst fällige Gesetzesvorlagen zu erstellen, als auch seitens angeblicher „VolksvertreterInnen“, die weder einzeln noch kollektiv ihre Aufgabe, entsprechende Gesetze zu initiieren, wahrgenommen haben.
Die Geschichte der Sterbehilfedebatte in Österreich ist aber auch eine Geschichte der Heuchelei. Es ist bezeichnend, dass die erste Parlamentarische Enquete zum Thema Sterbehilfe im Jahr 2001 von einem Kardinal eröffnet wurde und dass im Rahmen der Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ im Jahr 2015 fast ausschließlich Kirchenvertreter und GegnerInnen der Sterbehilfe zu Wort kamen. Dass eine österreichische Regierung, die infolge des VfGH-Erkenntnisses vom Dezember 2020 die Sterbehilfegesetzgebung liberalisieren musste, überwiegend Sterbehilfegegner zu einem „Sterbehilfe-Dialogforum“ einlädt, versteht sich schon fast von selbst.
Ohne Nachhilfe seitens der Zivilgesellschaft ist eine sachliche Neugestaltung der Sterbehilfegesetzgebung in Österreich nicht zu erwarten.
Es ist leicht, Bestehendes bloß zu kritisieren oder Stichworte anstelle von Lösungen anzubieten und dies gilt insbesondere bei einem äußerst komplexen Thema wie der Sterbehilfe. Wir haben uns daher entschlossen, den schweren Weg zu gehen und das zu liefern, was offensichtlich weder Regierung noch das Parlament liefern möchten, nämlich den Entwurf eines umfassenden Sterbehilfegesetzes, das eine echte letzte Hilfe am Lebensende anbietet, Missbrauch erschwert und zahlreiche weitere Problemfelder, die sich infolge einer Legalisierung der Sterbehilfe ergeben, adressiert.
Der erste Entwurf eines Sterbehilfegesetzes liegt somit am Tisch – nun ist die Politik gefordert.
Eckpunkte des „Bundesgesetzes über den ärztlichen Suizidbeistand“
- Ärztlicher Suizidbeistand kann nur entscheidungsfähigen Erwachsenen bei Vorliegen bestimmter medizinisch quantifizierbarer Voraussetzungen gewährt werden.
- Beim Verfahren wirken mindestens zwei voneinander unabhängige Ärzte – und bei Bedarf auch Zeugen – mit.
- Während des Verfahrens haben mindestens zwei Aufklärungsgespräche stattzufinden.
- Eine verpflichtende Mindestverfahrensdauer soll vor einer übereilten Entscheidung schützen.
- Hilfesuchende, die nicht imstande sind, die Sterbesubstanz selbstständig einzunehmen, können einen erweiterten ärztlichen Suizidbeistand erhalten.
- Kein Arzt kann gezwungen werden, ärztlichen Suizidbeistand anzubieten oder zu leisten.
- Eine zentrale Koordinationsstelle beim Gesundheitsministerium dokumentiert und überwacht sämtliche Verfahren des ärztlichen Suizidbeistandes und veröffentlicht einen jährlichen Bericht.
Hier geht es zum Gesetzesentwurf:
Bundesgesetz über den ärztlichen Suizidbeistand (ÄSBG)
(Veröffentlicht am 24.4.2021, Stand 5.5.2021)
(Veröffentlicht am 5.5.2021, Stand 5.5.2021)