„Seit gestern ist das ‚Oregon-Modell‘ fester Bestandteil der Sterbehilfedebatte in Österreich“ meint Prof. Heinz Oberhummer, Vorsitzender der laizistischen „Initiative Religion ist Privatsache“ und Mitbegründer des behördlich vorerst untersagten Sterbehilfevereins „Letzte Hilfe“ zum am Mittwoch präsentierten Bericht der Bioethikkommission „Sterben in Würde“. Die Empfehlung der Bioethikkommission, §78 des Strafgesetzbuches („Mitwirkung am Selbstmord“) grundlegend zu reformieren, wird von Oberhummer „ohne Wenn und Aber“ unterstützt, da die gegenwärtige kategorische strafrechtliche Bestimmung nicht dazu geeignet ist, die zugrundeliegende und sehr komplexe Thematik sachlich zu adressieren. „Die Empfehlung der Bioethikkommission beinhaltet alle wesentlichen Komponenten, die im vorbildhaften Suizidbeihilfe-Gesetz des US-Bundesstaates Oregon zu finden sind. Darunter befinden sich beispielsweise das freiwillige Mitwirken von Ärzten beim Suizid, zwingend einzuhaltende Bedenkfristen sowie die Festlegung von bestimmten Umständen, die ein Recht auf Suizidbeihilfe begründen“ so Oberhummer, der in den Empfehlungen aber auch einen Schwachpunkt bemängelt: „Es ist offensichtlich, dass die Bioethikkommission eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Tötung auf Verlangen gemieden hat. Dabei gilt es aber zu klären, wie Personen, die aufgrund einer motorischen Behinderung den letzten Akt im Rahmen eines assistierten Suizids nicht selbstständig setzen können, nicht diskriminiert werden“.
Anlässlich der Vorlage des Berichtes übte Oberhummer wiederholt scharfe Kritik an der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“. Diese weigerte sich im Rahmen ihrer nun abgeschlossenen Anhörungen sowohl den assistierten Suizid als auch die Tötung auf Verlangen zu behandeln: „Unter dem Vorsitz von Gertrude Aubauer (ÖVP) ist diese Enquetekommission zu einer PR-Veranstaltung des Hospizverbandes, von Palliativmedizinern und Kirchenvertretern verkommen. Unangenehme Themenkomplexe wurden auf Geheiß der Katholischen Kirche einfach aus der Tagesordnung verbannt. Die Gelegenheit, Experten zu komplexen Fragen, die mit Sterbehilfe in Verbindung stehen, anzuhören, nahm die Enquetekommission bewusst nicht wahr. Stattdessen wurde über Selbstverständlichkeiten wie die Notwendigkeit, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen, langatmig gelabert – als gäbe es dazu nicht ohnehin einen Allparteienkonsens“. Für Oberhummer sei der Kontrast zwischen dem „seriösen und äußerst differenzierten Ansatz der Bioethikkommission“ und der „einseitigen und oberflächlichen Vorgehensweise“ der Enquetekommission „frappierend“ und die gesamte Enquetekommission unter Aubauer daher rücktrittsreif.