Wien (OTS) – Mit Verweis auf das grundsätzliche Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§78 Strafgesetzbuch, StGB) untersagte die Landespolizeidirektion Wien die Gründung des ersten Sterbehilfevereins Österreichs, „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“. Der Verein bezweckt, laut Statuten, „seinen Mitgliedern ein würdiges Leben sowie Sterben zu sichern, einen Beitrag zur Senkung der Anzahl der Suizidversuche zu liefern und für eine evidenzbasierte, ethisch vertretbare und den Grundrechten verpflichtete Sterbehilfe-Gesetzgebung zu kämpfen“.
Gegen den Bescheid wurde gestern (Donnerstag) eine ausführliche Beschwerde eingebracht. Bemängelt wird insbesondere der Umstand, dass die allgemein formulierte Strafbestimmung eine sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung des Rechts auf einen selbstbestimmten Tod darstellt und somit nicht vereinbar ist mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Beschwerde ist ferner zu entnehmen, dass die Untersagung der Vereinsgründung einen Verstoß gegen das Recht auf Vereinsbildung (Artikel 11 EMRK) darstellt da die Haupttat, nämlich der Suizid, ohnehin straffrei sei.
Für Eytan Reif von der „Initiative Religion ist Privatsache“, die das Verfahren koordiniert, steht außer Zweifel, dass §78 StGB aufgrund seiner undifferenzierten Formulierung „nicht nur anachronistisch, sondern auch ideologisch motiviert und somit verfassungswidrig“ sei. Infolge des Verfahrens erhofft sich Reif eine Gesetzesreform, die sowohl dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben als auch der Aufgabe, Missbrauch zu verhindern, Rechnung tragen wird. „Mit einer anachronistischen Verbots- und Bevormundungskultur und dem Hang, mittels Verfassungsmanipulationen jegliche Gesetzesänderungen zu verhindern, fällt Österreich im EU-Vergleich zunehmend negativ auf. Und dennoch: eine Reform der Sterbehilfegesetzgebung wird kommen, ob in einer geordneten, sachlichen Form oder gerichtlich erkämpft.“
Parallel zur Gründung des Sterbehilfevereins richtete die „Initiative Religion ist Privatsache“ die Aktionshomepage www.letztehilfe.at ein. Dieses Portal wird über das Vereinsgründungsverfahren sowie über weitere Anstrengungen, die Sterbehilfegesetze in Österreich zu reformieren, laufend informieren.
- „Gründung eines Sterbehilfevereins in Österreich untersagt“ (derStandard.at):
http://derstandard.at/1395057206878/Gruendung-eines-Sterbehilfevereins-in-Oesterreich-untersagt