Dr. Rainer Brandl, praktischer Arzt, Wien.
"Ärztinnen und Ärzten soll gestattet sein, sich unter bestimmten Voraussetzungen an aktiver Sterbehilfe zu beteiligen. Diese Beteiligung darf jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis und muss ohne Druck geschehen. Selbstverständlich muss aber auch sichergestellt sein, dass eine maximale medizinische Versorgung durch Heilungs- und Palliativmedizin und durch Psychotherapie vorhanden sei."
Michaela Huber, Diplomsozialarbeiterin bei der Kinder- und Jugendhilfe,
Elternberatung und Elterncoaching, Linz.
"Mein Vater litt an Lungenkrebs und zum Schluss auch an einem Tumor, der zwischen Kehlkopfdeckel und Zungengrund saß. Er hat sich mit dem Thema Sterbehilfe in der Schweiz beschäftigt und sich bereits Unterlagen schicken lassen. Sein Wunsch war es, mit uns gemeinsam in die Schweiz zu fahren und im Kreise seiner Familie das tödliche Medikament einzunehmen um sanft zu sterben und nicht mehr leiden zu müssen. Wir haben den Wunsch meines Vaters absolut verstanden und hätten ihn dabei unterstützt und begleitet, auch wenn wir uns damit strafbar gemacht hätten. Ich empfand es schon damals als absolute Zumutung, dass schwerkranke Menschen für diesen Wunsch in ein anderes Land fahren müssen, also die Strapazen einer langen Reise auf sich nehmen müssen, um dann in irgendeinem Zimmer ohne ihre Angehörigen sterben zu müssen. Selbstbestimmt zu sterben ist aus meiner Sicht ein Menschenrecht, das es gilt zu unterstützen."
Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Kampits, Alt-Dekan der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien
"Sterben in Würde" ist ein allgemein menschliches Ziel. Dies kann auch eine Inanspruchnahme der Hilfe zum Suizid in extremen Situationen einschließen. Dem scheint das jüngste Urteil des VfGH Rechnung zu tragen, welches die Möglichkeit eröffnet, Beihilfe zum Suizid aufgrund des Rechtes auf Autonomie zu entkriminalisieren. Als nächsten Schritt ist ein Dialogforum auf Einladung des Justizministeriums geplant, dessen Teilnehmernominierung äußerst einseitig anmutet: Gegner der Sterbehilfe, vor allem konfessionelle Gruppierungen bilden die überwiegende Mehrheit, unter Missachtung der Wertepluralität in unserer Gesellschaft."
Susanne Piskaty, Beamtin i.R. und Hilfesuchende iSd ÄSBG.
"Aufgrund einer starken Verkrümmung der Wirbelsäule werde ich im Jahr 1989 operiert. Seither bin ich gehunfähig. Im Laufe der Jahre kommen heftige, kaum behandelbare Schmerzen, zeitweilige Ausfälle der Funktion meiner Hände und eine schwere Bettlägerigkeit hinzu. Mittlerweile geht es mir wieder besser, doch ist laut ärztlicher Prognose nur noch mit einer Verschlechterung meines Gesundheitszustandes zu rechnen. Sollte mir mein Dasein aufgrund dieser oder einer anderen unheibaren Krankheit unerträglich werden, möchte ich ohne viel Aufwand sterben dürfen. Wer mir dabei hilft – im Idealfall ein Arzt - muss das tun können, ohne dafür irgendwelche Repressalien befürchten zu müssen."
Mag. Eytan Reif B.A., Sprecher
"Die Sterbehilfegesetzgebung stellt einen besonders problematischen Teilbereich der österreichischen Rechtsordnung dar. In keinem anderen Regelwerk wird die ideologische Bevormundung des Individuums dermaßen sichtbar und bei keiner anderen Gesetzesmaterie ist die Feigheit der Politik, unangenehme Fragen offen zu behandeln, so offensichtlich wie bei der Sterbehilfe. Meine Motivation, mich in dieser Sache zu engagieren, ist einerseits auf eine einschneidende persönliche Erfahrung zurückzuführen, anderseits aber auch auf mein tiefes Empfinden, dass eine sachliche Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung demokratiepolitisch überfällig ist."
Mag. Wolfgang Renzl, Rechtsanwalt
"Den Zeitpunkt des Todes selbst kontrollieren zu können ist ein wichtiger Teil eines selbstbestimmten Lebens und bringt eine große Freiheit mit sich. Es kann der Moment kommen, in dem ein Mensch „genug“ gelebt und „genug“ hat. Es besteht keine Pflicht, sein Leben „auszuhalten“, um Moralvorstellungen Anderer zu entsprechen. Das gilt umso mehr, wenn die Medizin es immer mehr übernimmt, den menschlichen Organismus ohne Rücksicht auf einen Lebenswillen der betroffenen Person am Leben zu erhalten. Der Freitod ist kein Feind, sondern ein Freund. Das ist meine Meinung, in der vollen Mitte meines Lebens."
Mag. Natascha Vecsera, Juristin, pflegende Angehörige.
"Empathie ist die Basis meiner Pflegetätigkeit. Dabei ist der Wille des Pflegeabhängigen zentraler Kern. Ihn respektieren zu können, erfordert eine differenzierte Sichtweise, aber auch eigene Stärke. Selbstzweifel können mit emotionaler Reife und Stabilität überwunden werden. Die Forderung nach selbstbestimmten und -gestalteten Sterben sehe ich als Ausfluss der Zubilligung des Rechts auf ein ebensolches Leben in einer humanen Gesellschaft. Akzeptanz des Individuums bedeutet Anerkennung von Diversität."