Anders als in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz, kennt die österreichische Rechtsordnung in Sachen Sterbehilfe nur eines: Verbote. Das Vorhaben der alt-neuen Regierung, ein Verbot der Sterbehilfe nun auch in die Verfassung zu schreiben, soll jetzt diese Thematik dem politischen Diskurs endgültig entziehen. Schnell, solange eine parlamentarische Mehrheit für dieses fromme Vorhaben noch vorhanden ist, versteht sich.
Als Antwort auf dieses undemokratische Vorhaben einer Regierung, die sich offensichtlich vom derzeit in Ungarn oder Kroatien gelebten Parlamentarismus inspirieren lässt, startete die „Initiative Religion ist Privatsache“ eine Aktion, die nicht nur die fromme Verfassungsmanipulation vereiteln, sondern zusätzlich zur Legalisierung des noch immer verbotenen assistierten Suizids führen soll. Das am 26. Februar, im Rahmen einer gut besuchten Pressekonferenz, präsentierte Positionspapier „Sterbehilfe in Österreich – mehr Selbstbestimmung ist den Menschen zumutbar und geschuldet“ wurde von den Medien gut aufgenommen, ebenso das begleitende Gastreferat Ludwig A. Minellis („DIGNITAS“-Generalsekretär) zum Thema „Umfassender Lebensschutz tut Not“.
Bereits im Vorfeld konnte das Positionspapier auf Expertenunterstützung stoßen. „Die kategorische Ablehnung der aktiven Sterbehilfe, wie sie der österreichischen Rechtsordnung zu entnehmen ist, ist nicht unproblematisch. Sie stellt eine erhebliche Einschränkung des persönlichen Selbstbestimmungsrechts dar und muss daher sachlich gerechtfertigt werden“ meint Verfassungsexperte Heinz Mayer. Insbesondere beim grundsätzlichen Verbot der Suizidhilfe stellt sich für Mayer die Frage, „welche gesellschaftspolitische Ziele die vorliegende Strafbestimmung überhaupt verfolgt“. Diese sowie weitere Fragen können laut Mayer, nur im Rahmen einer „sachlichen und ergebnisoffenen Diskussion“ beantwortet werden. „Verfassungsbestimmungen zu beschließen, nur um eine fällige Debatte zu unterdrücken oder ein ideologisches Ziel einzuzementieren, ist weder zielführend noch demokratiepolitisch vertretbar“, so Mayer.
Laut dem Grazer Philosophen Gerhard Streminger, der ebenfalls zu den Unterstützern des Dokuments zählt, „gehört zu einem selbstbestimmten Leben wohl auch ein selbstbestimmtes Lebensende. Nachdem Menschen nicht freiwillig in diese Welt geboren wurden, sollte es ihnen zumindest erlaubt sein, sie freiwillig verlassen zu können, wenn das Leben für sie nur noch zur Qual geworden ist“. Vor dem Hintergrund der Sterbehilfedebatte stellt sich für Streminger insbesondere die Frage, was der Grund dafür ist, dass „nur wenige Menschen offen bereit sind, ihren Mitmenschen bei deren Wunsch nach einem würdevollen Sterben behilflich zu sein“. Für Streminger dürften häufig das Beharren auf sogenannten >göttlichen Prinzipien< sowie der Glaube, dass man nur durch demütig ertragenes Leid einen Platz im Himmel erlangen könne, dieses Verhalten erklären. „Weder für göttliche Prinzipien noch für die religiöse Vorstellung vom leidenden Gott, existiert aber eine überzeugende Begründung. Somit gibt es auch keine übernatürliche Entschuldigung für diesen Mangel an Mitgefühl, für diese anti-humanistische Einstellung“ so Streminger.
- ZiB13-Beitrag, ORF TV-Thek:
tvthek.orf.at/topic/Die-Ukraine-im-Umbruch/7515173/ZIB-13/7545208/Sterbehilfe-in-Oesterreich/7545217 - „Initiative kämpft für Sterbehilfe“ (NEWS.at):
www.news.at/a/sterbehilfe-initiative-gegen-verbot - „Initiative: Staat hat ‚am Sterbebett der Bürger nichts verloren‘ “ (derStandard.at):
derstandard.at/1392686442417/Initative-Staat-hat-am-Sterbebett-der-Buerger-nichts-verloren