750.000 Unterschriften für die Einleitung eines Sterbehilfe-Referendums konnten die Organisatoren der Initiative „Liberi fino alla fine“ („Ein gutes Leben bis zum Ende“) bereits sammeln und somit einen riesigen Erfolg verbuchen. Bis Ablauf der Frist am 30. September rechnet die „Associazione Luca Coscioni“, die hinter der Sterbehilfe-Initiative steht, mit mehr als einer Million Unterschriften; benötigt wären lediglich 500.000.
„Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“ gratuliert den Organisatoren des Referendums in Italien zur überwältigenden Zwischenbilanz. „Nach jahrelanger politischer Blockade und kirchlicher Interventionen ist in Italien nun ein Damm gebrochen. Die italienische Zivilgesellschaft demonstriert eindrucksvoll, dass weder die ideologische Fremdbestimmung noch die Bevormundung am Lebensende gottgegeben sind“, meint Eytan Reif, Sprecher des „Letzte-Hilfe“-Volksbegehrens. Anlässlich der Entwicklung in Italien wiederholt Reif zudem seine Forderung, die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einzubinden: „In Österreich, genauso wie in Italien, haben in Sachen Sterbehilfe sowohl die Regierung als auch das Parlament kolossal versagt. Keine Partei hat sich bisher bequemt, eine klare Position zu präsentieren und seitens der Regierung gab es bisher nur leere Ankündigungen und einen inszenierten Sterbehilfe-Scheindialog. Diese kollektive Arbeitsverweigerung stellt eine unerträgliche Verhöhnung sowohl des Verfassungsgerichtshofs als auch der zahlreichen Hilfesuchenden dar. Die Politik soll umgehend das Mandat an die Bevölkerung zurückgeben und diese über Kernfragen der Sterbehilfe per Volksbefragung selbst entscheiden lassen“.
Philosoph und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt Peter Kampits zeigt sich wiederum sehr besorgt über das offensichtliche Vorhaben der Regierung, einen äußerst restriktiven Sterbehilfe-Gesetzesentwurf ohne Einbindung der Bevölkerung vorzulegen: „Mehr als acht Monate sind verstrichen, seitdem der Verfassungsgerichtshof das umfassende Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung als verfassungswidrig aufgehoben hat. Nach wie vor kann über den Inhalt der ausständigen Regierungsvorlage aber nur gerätselt werden. Das Schweigen der Regierungsparteien und die offensichtliche Weigerung, eine breite Sterbehilfe-Debatte zu führen, verheißen jedoch nichts Gutes. Gerade solch ein wichtiges Gesetz darf aber nicht in einem Hinterzimmer über den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger beschlossen werden. Gesellschaftlich legitimiert wäre solch ein Gesetz jedenfalls nicht.“