Diskussion beendet – jetzt beginnt sie aber erst richtig
Am 11. Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof endgültig das bestätigt, was wir schon seit Jahren behaupten: ein grundsätzliches und ausnahmsloses Verbot der Suizidbeihilfe entspricht nicht der österreichischen Verfassung. Es gibt somit keine Diskussion mehr über das „Ob“, sondern ausschließlich über das „Wer“ bzw. über das „Wie“. Auf der einen Seite gilt es somit festzulegen, wem ein Recht auf letzte Hilfe bei der selbstbestimmten Beendigung des eigenen Lebens zustehen soll. Auf der anderen Seite gilt es aber auch, die konkrete Gestaltung dieser letzten Hilfe gesetzlich festzulegen. Anders formuliert: jetzt geht es darum, ein sachliches Regelwerk zu schaffen, das einen selbstbestimmten, humanen und sicheren Tod ermöglichen wird – bei gleichzeitigem Schutz Hilfesuchender vor Missbrauch und Entscheidungen aufgrund mangelnder Informationen.
Ein sachliches Sterbehilfegesetz ist überfällig
Jahrelang konnten sich Sterbehilfegegner in Österreich – und allen voran die Katholische Kirche – auf die Feigheit der heimischen GesetzgeberInnen verlassen und eine ergebnisoffene Sterbehilfe-Diskussion verhindern. Jene Kräfte, die in der Vergangenheit einen breit angelegten Sterbehilfediskurs unterdrückt und eine verfassungswidrige Bestimmung befürwortet haben, prägen aber auch heutzutage das politische Geschehen: als Partner der Wahl für die Konzeption der notwendig gewordenen Sterbehilfegesetzgebung gelten für die Türkis-Grüne Koalition, nach wie vor, die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, Hilfsorganisationen und die Ärztekammer – allesamt traditionelle Gegner des assistierten Suizids bzw. der Tötung auf Verlangen. Offensichtlich gilt es nun, eine äußerst restriktive Lösung zu formulieren, die gerade noch mit der österreichischen Verfassung in Einklang gebracht werden kann.
Diese Art der Diskussionsverweigerung, die nichts Geringeres als eine demokratiefeindliche Bevormundung der Bevölkerung darstellt, lehnen wir strikt ab. Wir fordern eine umgehende Legalisierung der Sterbehilfe in Österreich entlang sachlicher Überlegungen und entlang Übereinkünften, die im Rahmen eines Hinterzimmer-Gesprächs erzielt wurden. Wir fordern eine Lösung, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod unter klar definierten Voraussetzungen garantiert und eine Regelung des ärztlichen Beistandes zur Erfüllung dieses Zwecks. Unsere Forderungen, die wir in einem detaillierten Gesetzesentwurf präzisiert haben, sollen eine Gegenthese sowohl zur traditionellen österreichischen Verhinderungspolitik als auch zu einer zügellosen Liberalisierung der Sterbehilfe darstellen, die wiederum eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe fördern könnte.
Wie unterstütze ich das Volksbegehren “Letzte Hilfe”?
1. In Form einer vor einer beliebigen Gemeinde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift
Das „Mitbringen“ eines ausgefüllten Formulars zur Gemeinde ist nicht mehr vorgesehen. Das Formular und eine dazugehörige Bestätigung werden vor Ort durch das Zentrale Wählerregister automatisch als Papierausdrucke erstellt. Sie benötigen lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis.
(https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger)
Nähere Informationen zu beiden Möglichkeiten, das “Letzte Hilfe”-Volksbegehren zu unterschreiben, finden Sie auf der Homepage des BMI:
https://www.bmi.gv.at/411/